Aufgrund von Sturmschäden ist unsere Satelliten Anlage gestört und wir können keinen Fernsehempfang anbieten. Wir kümmern uns schnellstmöglich um die Behebung.

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Hotelaufnahmeverträge des Hotel Rehkitz (Kraft Vermögensverwaltung Gesellschaft mbH), wird folgend “Hotel Rehkitz” genannt 

1. Geltungsbereich 

1.1 Diese Geschäftsbedingungen (im folgenden ,,AGB“) des Hotel Rehkitz gelten für Verträge, die von einem Verbraucher oder Unternehmer (im folgenden „Kunde“), über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag), geschlossen werden. 

1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. 

1.3 Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt das Hotel Rehkitz nicht an, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich und in Textform zugestimmt. 

1.4 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen Zwecken als denen der Beherbergung, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotel Rehkitz in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist. 

1.5 Der Hotelaufnahmevertrag, kommt zwischen dem Kunden und der Kraft Vermögensverwaltung GmbH, Ascheloher Weg 72, 33790 Halle (Westfalen), registriert durch das Amtsgericht Bielefeld unter der Handelsregisternummer HRB41582, zustande. 

2. Angebot und Vertragsabschluss 

2.1 Der Hotelaufnahmevertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kundendurch das Hotel Rehkitz zustande. Dem Hotel Rehkitz steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen. 

2.2 Alle Ansprüche gegen das Hotel Rehkitz verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotel Rehkitz beruhen. 

3. Leistungen, Preise und Zahlung 

3.1 Das Hotel Rehkitz ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vertraglich zugesicherten Leistungen vereinbarungsgemäß zu erbringen. 

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, den mit dem Hotel Rehkitz vereinbarten, bzw. den geltenden Preis für die Zimmerüberlassung und die gegebenenfalls weiteren, von ihm in Anspruch genommenen Leistungen, zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkte oder über das Hotel Rehkitz beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden. 

3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gelten-den Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel: Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet. 

3.4 Das Hotel Rehkitz kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels angemessen erhöht. 

3.5 Das Hotel Rehkitz ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. 

3.6 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel Rehkitz berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen. 

3.7 Das Hotel Rehkitz ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.5 und/oder Ziffer 3.6 geleistet wurde. 

3.8 Der Kunde kann nur gegenüber einer Forderung des Hotels Rehkitz aufrechnen, wenn seine Forderung rechtskräftig und unstreitig ist. 

3.9 Rechnungen des Hotels Rehkitz sind sofort nach Zugang fällig. Wurde eine Zahlung auf Rechnung vereinbart, hat ist diese innerhalb von 7 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen, es sei denn, es wurde vertraglich zwischen dem Kunden und dem Hotel Rehkitz etwas anderes vereinbart. Derartige Vereinbarungen bedürfen der Textform. 

3.10 Der Kunde stimmt zu, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.

3.11 Zahlungsarten: (1) BAR (2) Girocard (3) Kreditkarte (4) Überweisung 

4. Zimmerbereitstellung-, -übergabe, -rückgabe 

4.1 Der Kunde hat keinen Anspruch auf ein bestimmtest Zimmer des Hotel Rehkitz, es sei denn, dies wurde ausdrücklich in Textform vereinbart. 

4.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Es besteht kein Anspruch des Kunden auf eine frühere Bereitstellung, es sei denn, diese wurde ausdrücklich zwischen dem Kunden und dem Hotel Rehkitz in Textform vereinbart. 

4.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel Rehkitz spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel Rehkitz, aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers, für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 80%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Dem Kunden steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel Rehkitz kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. 

5. Rücktritt des Kunden (Stornierung) 

5.1 Stornierungen sind bis zu zwei Wochen vor dem Anreisetermin kostenfrei. Danach werden 80% des Zimmerpreises in Rechnung gestellt, sofern das Zimmer nicht vermietet werden kann. Gleiches gilt bei verspäteter Anreise und vorzeitiger Abreise. 

5.2 Das Hotel Rehkitz hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer, sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. 

6. Rücktritt des Hotels Rehkitz 

6.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel Rehkitz in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist. 

6.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.5 und/oder Ziffer 3.6 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel Rehkitz gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel Rehkitz ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 

6.3 Desweiteren ist das Hotel Rehkitz berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls: (1) höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; (2) Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden. Wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein; (3) das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeitgefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; (4) der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist; (5) ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.4 vorliegt.

6.4 Ein berechtigter Rücktritt des Hotels Rehkitz, begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. 

7. Haustiere, kleine Haustiere und Hunde sind auf Anfrage gegen eine einmalige Reinigungsgebühr von 15,-EUR erlaubt. Alle vom Tier verursachten Schäden sind von dessen Halter zu tragen. Voraussetzung dafür ist die Verfügbarkeit der dafür vorgesehenen Unterkünfte. 

8. Haftung des Hotel Rehkitz 

8.1 Das Hotel Rehkitz haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels Rehkitz steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels Rehkitz auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. 

8.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel Rehkitz dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel Rehkitz empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel Rehkitz. 

8.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel Rehkitz nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4. 

8.4 Weckaufträge werden vom Hotel Rehkitz mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten für die Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel Rehkitz kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden die Annahme, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung von Post und Warensendungen übernehmen. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4. 

9. Schlussbestimmungen 

9.1 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Standort des Hotels Rehkitz. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels Rehkitz. 

9.2 Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Verbraucher können diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten nutzen. Das Hotel Rehkitz ist jedoch weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. 

9.3 Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.

hotel rehkitz logo

Restaurant vom 23.12 bis 05.01 geschlossen

Liebe Gäste,

Wir haben Betriebsferien. Vom 23.12.2022 bis zum 05.01.2023 ist nur unser Hotel geöffnet. Ab dem 05.01.2023 sind wir wie gewohnt auch mit der Gastronomie wieder für Sie da. 

Wir wünschen eine frohe Weihnachtszeit.

Ihr Rehkitz-Team